Winterdienst: Wichtige Hinweise
Zum Einsatz von Streusalz
Bäume können durch Streusalz beschädigt werden. Der ABK setzt deshalb Salz nur dort ein, wo es aus Sicherheitsgründen oder für den Verkehrsfluss unbedingt notwendig ist: Zum Beispiel bei Eisregen und auf den Hauptverkehrsstraßen.Durch den Einsatz einer modernen Feuchtsalzstreutechnik und ein neues Flüssigstreu-Verfahren wird im Vergleich zum Streuen mit Salz-Sand-Gemischen erheblich weniger Salz ausgebracht. Das vermindert das Risiko von Umweltschäden.
Für den Winterdienst auf Gehwegen dürfen die winterdienstverpflichteten Grundstückseigentümer/innen grundsätzlich nur abstumpfende Streumittel, z.B. Sand, Splitt oder Granulat (keine Schlacke oder Asche) einsetzen, so dass die Menschen dort sicher gehen können.
Für Menschen, Tiere und Pflanzen schädliche Streumittel, z. B. Streusalz, dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Ihre Verwendung ist nur erlaubt
- in witterungsbedingten Ausnahmefällen (überfrierende Nässe und Eisregen),
- an besonders gefährlichen Stellen, wie Fußgängerüberwege, Radwege, Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, Abschnitten mit starkem Gefälle.
Parken und Winterdienst
Anhaltend hohes Schneeaufkommen führt zwangsläufig zu Verengungen der Fahrbahnen, wenn der Schnee von der Straßenseite durch den ABK an den Fahrbahnrand und von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern vom Gehweg an den Gehwegrand geschoben wird. Auf diese Weise entstehen in besonders schneereichen Wintern teils hohe Schneewälle, die die ohnehin angespannte Parkraumsituation verschärfen können.Wenn dann Autos immer weiter Richtung Fahrbahn geparkt werden, können am Ende die Winterdienstfahrzeuge die verengten Straßen mit ihren Schneeschilden nicht mehr passieren.