Winterdienst: Das müssen Sie tun

Die Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung auf
Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss eine andere geeignete Person oder Firma beauftragt werden.
- Gehwegen, Treppenanlagen, Verbindungswegen
- gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen
- begehbaren Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt, oder
- auf einem den Bedürfnissen des Fußverkehrs entsprechenden Streifen der Fahrbahn
- Bushaltestellenbereichen und Fahrgastunterständen, die nicht durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind
Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss eine andere geeignete Person oder Firma beauftragt werden.
Eis
Glatteis muss werktags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m beseitigt werden. Neu gebildetes Glatteis muss so oft wie nötig unverzüglich beseitigt werden.Die Eisbeseitigungspflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.
Schnee
Schnee muss an jedem Wochentag bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m geräumt werden, auch wenn es noch schneit. Nach jedem neuen Schneefall muss der Schnee innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden. Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, müssen so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigt werden.Die Schneeräumpflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.
Wichtige Regeln
- Die Schneeräumbreite sowie die Eisräum- und Streubreite müssen mindestens 1,50 m betragen.
- Es dürfen grundsätzlich nur abstumpfende, salzfreie Streumittel eingesetzt werden, beispielsweise Sand. Tipp: Achten Sie auf Produkte mit dem "Blauer Engel"-Zeichen.
Ausnahme:
Bei Eisregen darf auch Streusalz ausgebracht werden. Ebenso, wenn sich auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- und Steigungsstrecken sowie Brückenauf- und -abgängen Glatteis gebildet hat.
- Passantinnen und Passanten müssen Fahrbahnüberquerungen ohne Gefahr oder Behinderung erreichen können.
- Ampelmasten mit Anforderungstastern sind von Schnee und Eis freizuhalten, so dass diese gefahrlos erreicht werden können.
- An Bushaltestellen müssen die Fahrgäste gefahrlos in die Busse ein- und aussteigen können, das schließt den Weg vom Fahrgastunterstand zum Bus mit ein.
Noppen- und Rillenplatten auf Gehwegen sind wichtige Orientierungshilfen für
sehbehinderte und blinde Menschen, die dadurch z. B. Kreuzungsbereiche und
Fahrbahnüberquerungen, Radwegebegrenzungen oder Bushaltestellen mit einem
Orientierungsstab ertasten können.
Wohin mit Schnee und Eis?
Schnee und Eis sind grundsätzlich auf geeigneten Flächen des Grundstücks abzulagern. Nutzen Sie Flächen in Vorgärten, auf dem eigenen Grundstück oder andere Geländestreifen. Damit wird verhindert, dass große Schneemengen den Straßenraum einengen und den Verkehr auf Gehwegen und Straßen behindern.In Ausnahmefällen dürfen Schnee und Eis auf dem der Fahrbahn zugewandten Drittel des Gehweges und auf Seitenstreifen
abgelagert werden.
Auch in Straßen ohne Gehweg sollen für die Schnee- und Eisablagerung eignete Flächen auf dem eigenen Grundstück genutzt werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis am Rand der Fahrbahn abgelagert werden. Der Verkehr darf nicht behindert werden. Der vorhandene Parkraum soll erhalten bleiben.
Ihre Hilfe ist wichtig für uns
- Bitte sorgen
Sie unbedingt für einen schnee- und eisfreien, sicheren Zugang zu den
Mülltonnen und einen freien Zugang zur Straße (Schneewalldurchstiche
machen), so dass wir die Mülltonnen vom Tonnenstandplatz bis an das
Müllfahrzeug ziehen können. Anderenfalls können wir nicht für eine reibungslose Müllentsorgung garantieren.
Nachbarschaftshilfe
Manche Menschen sind auf Hilfe angewiesen. - Überlegen Sie doch einmal, ob Sie nicht für Ihre Nachbarin oder Ihren Nachbarn den Winterdienst übernehmen können.Tipps für den Winter
- Bereiten Sie sich rechtzeitig auf den Winter vor. Streumittel und Winterdienstgerätschaften werden immer früher im Jahr in den Geschäften angeboten.
- Nutzen Sie die Möglichkeiten der Wettervorhersage und richten Sie sich im Alltag auf Schnee- und Glatteissituationen ein.
- Passen Sie immer Ihre Fahrweise an die Fahrbahnverhältnisse an. Hinweis: M+S-Reifen (steht für Matsch & Schnee) sind Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
- Für Fahrräder gibt es auch Winterreifen (Spikes).
- Verlassen Sie sich nicht nur auf andere: Winterfeste Schuhe mit Profilsohle können Ausrutscher verhindern.
Winterdiensttelefon
0431/58 54 -0
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Unsere Broschüre mit allen wichtigen WinterdienstinformationenWinterdienst in Kiel (PDF) >>